Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des BC Burg Rieneck, im Folgenden „Veranstalter“. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Anmeldebestätigung, die er per E-Mail erhält, aufzubewahren bis zum Ende der Veranstaltung.

§ 2 – Regelwerk

1. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die vom Veranstalter vorgegebenen und in der Ausschreibung festgeschriebenen Regeln für die Veranstaltung an.
2. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die von der Jugendherberge Burg Rieneck, vorgegebenen Regeln für die Beherbergung (Hausordnung) an.

§ 3 – Sicherheit

1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über den die Veranstaltung betreffenden Bereich hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
3. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, kann vom Veranstalter aus den öffentlichen Bereichen gewiesen werden und riskiert, spätestens im Wiederholungsfall, den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
4. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
5. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

§ 4 – Haftung

1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§ 5 – Urheberrecht an Aufzeichnungen

1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der nicht-gewerblichen Eigenwerbung zu verwerten (zum Beispiel durch Veröffentlichung auf der Website) .

§ 6 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

1. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
2. Bei Rücktritt des Teilnehmers (nach Vertragsschluss gem. § 1) fällt die Stornogebühr an, die in der jährlichen Ausschreibung bekannt gegeben wird.
4. Bei Teilstornierungen (spätere Anreise, frühere Abreise) gilt:
4.1. bei 1-2 Tagen verfällt das Geld zu Gunsten der Vereinskasse
4.2. bei 3 oder mehr Tagen: 50% Kostenerstattung beginnend mit dem 3.Tag

§ 7 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt bei Anreise auf Burg Rieneck.
2. Der Veranstalter hat das Recht, durch Teilnehmer tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
3. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 8 – Altersbeschränkung

Teilnehmer unter 18 Jahren müssen auf jeden Fall einen gültigen Ausweis besitzen und
1. eine volljährige Aufsichtsperson UND die unterschriebene Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten
oder
2. eine Aufsichtspflichtbefreiung vorweisen.
Jede Aufsichtsperson (gem. Punkt 1) muss während der Veranstaltung zur gleichen Zeit wie der zu beaufsichtigenden Person an der Veranstaltung anwesend sein. Die Aufsichtsperson haftet für den Zeitraum der Veranstaltung in vollem Umfang für die minderjährige Person.

§ 9 – Rabatte und Zuschläge

1. Werden Teilnehmern Zuschläge / Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag berechnet, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.

2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

§ 10 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können alle im Anmeldeformular abgefragten Daten sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Zimmerwunsch, An- und Abreisedatum 2045 …).

§ 11 – Sonstiges

Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters sowie des Beherbergungsunternehmens und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz des Vorsitzenden des BC Burg Rieneck.
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.